Abgeschickt von Passau am 07 Juni, 2006 um 13:01:42
Antwort auf: Rauchbelästigung von Anita Bone-Czerniejewski am 23 Mai, 2006 um 19:40:26:
Nähere Angaben dazu erhalten sie beim zuständigen Bauamt oder beim Kaminkehrer; in Bayern gibt es dazu z. B. die Feuerunngsverordnung mit den detailierten Anforderungen.