Abgeschickt von Dirk Baumeister am 06 Juni, 2006 um 18:02:09
Antwort auf: kein Bebauungsplan trotzdem Ablehnung möglich? von Hellmund am 06 Juni, 2006 um 11:45:07:
Die Bebaubarkeit und die baurechtliche Grundlage für den Bauantrag ist durch den einreichenden und bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (Architekt) zu klären. Der sollte dann auch die Taktik und das Vorgehen gegenüber der Behörde abstimmen und die Genehmigungsfähigkeit herleiten.
: Aufgrund einer Erbteilung wurde mir ein Grundstück vermacht. Bereits vor der Überschreibung des Grundstückes habe ich mir Informationen vom Bauamt eingeholt, ob überhaupt eine Bebauung möglich ist bzw. wie diese erfolgen darf. Aussage des Bauamtes war, dass einer Bebauung nichts im Wege steht und es für dieses alte Grundstück keine Bebauungsvorschriften gibt. Ich fragte noch wie viele Stockwerke möglich seien und ob es eine bestimmte Vorschrift für das Dach gibt. Der nette Herr vom Bauamt teilte mir daraufhin mit, dass auch eine 3-stöckige Bebauung möglich sei und dass es beim Dach keine Vorschriften gibt.
: Daraufhin haben wir uns nach einem Haushersteller umgeschaut und schnell das richtige Haus und auch die Hausbaufirma gefunden. Da wir auf Nummer sich gehen wollten, haben wir nochmals das Gespräch mit dem Bauamt gesucht.
: Der gleiche Herr von damals hat nun Bauchschmerzen, da ihm das versetzte Pultdach und der 60 cm Versprung in der Hauswand nicht gefallen würden. Auf meine Frage mich welcher Begründung er diese Dinge nicht genehmigen würde meinte er nur, dass es ihm einfach nicht gefällt und ihn das Haus erschlagen würde. Wenn er wenigstens haltbare Gründe vorgebracht hätte. Der Versprung wurde von uns extra gewählt, da wir dadurch im vorderen Bereich breiter bauen konnten und dadurch ein nicht ganz so schmales Haus haben. Auch soll die eine Seite mit Holz und die andere mit Putz verkleidet werden. Durch den Versprung wird dies besser abgesetzt. Und das versetzte Pultdach hat uns von Anfang an super gefallen.
: Der Bauantrag soll diese Woche nun eingereicht werden und letzte Woche erhielten wir diese verwirrende Aussage. Meine Frage ist nun, ob das Bauamt das Recht hat unseren Bauantrag abzulehnen!!! Das lustige dabei ist, dass ein Haus schräg gegenüber sogar mehrere versetzte Pultdächer hat (es ist jedoch ein Bungalow) und ein anderes hinter uns hat ein Tonnen- und versetztes Pultdach. Ist es vielleicht hilfreich, wenn wir unserem Bauantrag die Fotos der anderen Häuser beifügen und ein Anschreiben aufsetzten???? Wir wollen jedoch das Bauamt nicht verärgern. Über ein kurzes Statement würde ich mich freuen.