Abgeschickt von Dirk Baumeister am 05 Juni, 2006 um 14:33:49
Antwort auf: Garagenbau von Buchhold am 05 Juni, 2006 um 07:15:05:
An der Grenze müssen Grenzabstände eingehalten werden. Es gibt in der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes Gebäude, die ausnahmsweise innerhalb der Abstandflächen eines Gebäudes und ohne eigene Abstandflächen zugelassen sind. Dazu gehören Garagen sofern Sie bestimmte Längen, Höhen und Flächen nicht überschreiten. Inwieweit ein konkretes Gebäude diesen Vorschriften entspricht können die direkten Nachbarn bei der genehmigenden Behörde durch Einsicht in die Antragsunterlagen feststellen bzw. sich von dem Sachbearbeiter erläutern lassen.
: Mein Nachbar hat sich eine Mammut Garage 5 cm an unser Grundstücksgrenze gebaut.ca 6m lang , aber jetzt kommts auch 6-7 Meter hoch mit Spitzdach. ist. Ich wohne in Landkreis Pinneberg Schleswig-Holstein.
: Wie kann ich rausfinden ob das erlaubt. Kann mir jemand helfen.