Abgeschickt von Dirk Baumeister am 05 Juni, 2006 um 14:24:26
Antwort auf: Bebauungsplan - Ist eine Verschiebung des Baufenster (verinfacht) möglich (§31 BBauG) von Micha am 05 Juni, 2006 um 14:19:50:
Eine Verschiebung des Baufensters wäre eine Änderung des Bebauungsplanes, die mit einer ganzen Reihe von formalen Abläufen verbunden ist. Für ein konkretes Projekt ist eine Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes vermutlich sinnvoller da vom Ablauf deutlich einfacher.
Bei den dargestellten Parktaschen sollte geprüft werden, ob es sich um öffentliche Stellplätze handeln soll oder die Ausweisung von Flächen, die zur Erstellung von privaten Stellplätzen vorgesehen sind.
: Hallo,
: Meine Eltern besitzen ein Grundstück, in dem 2 Baufenster im Bebaungsplan (von 1999?) eingezeichnet sind: Im 1. ist deren Haus, das 2. ist unbebaut.
: Wir würden gerne das Baufenster (Größe ca. 14m breit x 8m tief) um ca. 15m nach links verschieben, was mehrere Vorteile schaffen und einige Nachteile des Ursprungs-Baufensters beseitigen würde:
: Nachteile:
: 1. Das 2. Baufenster leigt direkt zwischen Südseite (mit Terasse) des alten Hauses (3m+3m-Abstand) und Straße (2,5m + 2,5m Parkbucht),
: 2. Zufahrt zum alten Haus liegt in Baufenster und müsste aufwendig umgestaltet werden,
: 3. Um das alte Haus nicht zu sehr zu verschatten, müsste ein Neubau schmal und flach werden,
: 4. Hausanschlüsse für das hintere Haus verlaufen im Boden des 2. Baufensters,
: Vorteile für eine Verschiebung:
: 1. Fläche großzügig vorhanden und für eine Grundstücksteilung besser aufteilbar,
: 2. Planung deutlich einfacher, da o.a. Schwierigkeiten wegfallen.
: 3. sonstige Festsetzungen im B-Plan können leichter eingehalten werden.
: Außerdem würde sich das zu planende Haus in die Umgebung einfügen (Nachbarzustimmung wäre also zu erwarten).
: Dazu noch eine andere Frage: Im B-Plan ist ein 2,5m-breiter Streifen des elterlichen Grundstücks zur Straße hin mit Parktaschen eingezeichnet. Muss/kann/darf dieser Streifen (bzw. der Verkauf an die Stadt) ggf. in Verbindung gebracht werden mit der Baufenster-Verschiebung (§31,2,1: "Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern").
: Danke für ein paar Hinweise