Abgeschickt von M. Blömer am 05 Juni, 2006 um 07:37:27
Hallo,
ein längliches Innenstadtgrundstück zwischen zwei Straßen soll bebaut, bzw. weiterentwickelt werden. Ein qualifizierter Bebauungsplan existiert nicht. Sämtliche Nachbargrundstücke ringsum sind zu 100 % bebaut, und zwar in deren mittleren Grundstücksteilen eingeschossig. An den Straßen stehen grenzständige Wohn-/Geschäftshäuser. (Nur) Eines der Nachbarhäuser hat im ca. 2. OG unmittelbar an der Grenze einen Balkon, so dass der darüberliegende Bauköper von der Grundstücksgrenze ca. 2,25 Meter zurückspringt.
Es existiert eine Abstandsflächenreduzierungssatzung für diese Grundstücksgrenze.
Ich frage mich ob die Abstandslächen für die daraus folgende Tiefe der Rücksprünge des Baukörpers bereits ab Bodenhöhe oder erst ab dem 1. OG berechnet werden müssen, also dem Niveau in mit dem alle Nachbargrundstücke mindestens bebaut sind?
MfG - Mo.