Bauleistungen


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Abgeschickt von Rath, Richard am 02 Juni, 2006 um 21:39:56

Ich habe eine ETW gekauft. In der Bauleistungsbeschreibung steht, dass in der Küche, im Flur im Wohnzimmer und Bad man bis zu einem Preis von € 55,00 incl. Einbaukosten den Bodenbelag aussuchen kann (Fliessen, Teppichboden oder Parkett. Für das Kinderzimmer und das Schlafzimmer kann man wählen zwischen Teppichboden und Parkett bis in Höhe von € 55,00 (wie oben). Ich habe aber im Kinderzimmer und im Schlafzimmer auch Fliesen gewählt wie in den anderen Räumen. Jetzt will mir der Bauträger die Kosten für die Fliessen in Schlafzimmer und Kinderzimmer nicht gutschreiben. Darf er dass tun?



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