Einholung Unterschrift Nachbar -bayern-


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Anfrage am 02 Juni, 2006 um 03:58:22:

habe irgendwo einmal gelesen, dass nachbarn über 50m abstand vom nachbargrundstück und beabsichtigten Bau nicht deren unterschrift einzuholen bedarf -
..
wer weiss es genau und wo steht das ( bayern )

auszüge: BayBO
Art. 71
Beteiligung des Nachbarn
(1) 1 Den Eigentümern der benachbarten Grundstücke sind vom Bauherrn oder seinem Beauftragten
der Lageplan und die Bauzeichnungen zur Unterschrift vorzulegen.




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]