Abgeschickt von Anfrage am 02 Juni, 2006 um 03:58:22:
habe irgendwo einmal gelesen, dass nachbarn über 50m abstand vom nachbargrundstück und beabsichtigten Bau nicht deren unterschrift einzuholen bedarf -
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wer weiss es genau und wo steht das ( bayern )
auszüge: BayBO
Art. 71
Beteiligung des Nachbarn
(1) 1 Den Eigentümern der benachbarten Grundstücke sind vom Bauherrn oder seinem Beauftragten
der Lageplan und die Bauzeichnungen zur Unterschrift vorzulegen.