Abgeschickt von Udo Krüger am 01 Juni, 2006 um 11:06:14
Sehr geehrte Damen und Herren,
in verschiedenen Bundesländern gibt es in den Landesbauordnungen Vorschriften bezügl. der Aus- bzw. Nachrüstung privater Wohnräume mit Rauchwarnmeldern. So schreibt z.B. die LBO Hessen vor, Wohnräume und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mit mind. einem Rauchwarnmelder auszustatten. Ist diese zweifelsohne sinnvolle Vorschrift für Bayern ebenfalls in Planung, bzw. wo kann ich Informationen diesbezüglich erhalten?
Vielen Dank für evtl. Infos im Vorraus
U. Krüger