Abgeschickt von Klaus am 01 Juni, 2006 um 00:26:28
Hallo,ein Fall A gegen B stellt sich allgemein so dar:A kauft ein Haus mit Sanierungsvermerk im Grundbuch-eingetragen 1983.Das Haus ist Baujahr 70er Jahre und in gutem Zustand(Stahlbetonbauweise/Fernwärmeversorgung/Keller trocken etc.)A hat im Vorfeld der Kaufverhandlungen B sein Sanierungskonzept vorgestellt und B ein Mitspracherecht bei geplanten Änderungen eingeräumt(neue Fenster/Vollwärmeschutz etc.) 4 Wochen nach notariellem Kaufvertrag übt B nun ein Vorkaufsrecht nach §24,3 und §144 BauGB aus ohne über die Sanierungssatzung und den geplanten Verwendungszweck Auskunft zu erteilen.Was könnte A tun und gibt es relevante Entscheidungen oder Leitsätze zum Sachverhalt.Gruß Klaus