Abgeschickt von Martin am 31 Mai, 2006 um 14:43:56:
Hallo,
wir haben nach 8 Wochen unseren Rohbau unseres EFH fertiggestellt. Beim vermessen der Fensteröffnungen ist aufgefallen, dass die Brüstungshöhe der Fenster im OG nach Einbau der Fenster 88cm beträgt. Laut unserem Fensterbauer wird jedoch eine Brüstungshöhe inkl. Fenster von 90 cm verlangt. Bei einer Brüstungshöhe von nur 88cm wird ein zusätlicher Schutz (Geländer, Stange etc.) von aussen verlangt.Kann hier jemand weiterhelfen? Und vorallem gibt es hierzu eine entsprechende Verordnung laut Baurecht. Der Bau befindet sich in Baden Württemberg.
Danke !