Abgeschickt von elektrologe am 28 Mai, 2006 um 22:03:11
Beispiel:
auf einer Grundstücksgrenze stehen 12 Meter hohe Lebensbäume. Die Bäume sind über 15 Jahre alt.
wenn der Besitzer eines Grundstücks wechselt - kann dann der Käufer dann auf die Beseitigung der Bäume bestehen oder ist dieser Anspruch bereits verjährt ?
viele Grüße
elektrologe