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Abgeschickt von Felix am 26 Mai, 2006 um 19:58:25:

Antwort auf: Re: Bauzeichnung Gaube von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 25 Mai, 2006 um 19:29:32:

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ich habe noch einige weitere Informationen bekommen, die die Lage evtl. ändern.

Auf dem Entwurfsplan für dieses Haus (von 1914) sind für die dritte Etage 4 Räume eingezeichnet. In zweien steht "Speicher" in zweien steht "Zimmer".

Das Bauamt sagt nun, dass diese Wohnung in der dritten Etage überhaupt nicht rechtens ist. Es handelt sich dabei um einen Speicher.
Allerdings war diese Wohnung schon immer eine Wohnung. Über unserer Wohnung befindet sich auch ei n großer Speicher, der ebenfalls auf dem Entwurfsplan zu finden ist.

Das Bauamt will nun die Wohnung als Wohnung anerkennen und muss deshalb auch die komplette Wohnung gezeichnet bekommen.

Unser Architekt hat - wie gesagt - alle Etagen gezeichnet. Unsere dritte Etage neu - und die restlichen Etagen (Erdgeschoss und 1. und 2.) von dem Entwurfsplan abgezeichnet, weil das angeblich so gefordert wird.

Einige Dinge sind mir nun unklar:
1) Das Haus ist von Anfang an etwas anders gebaut wurden als auf dem "Entwurfsplan". Allerdings hat das Amt keine anderen Pläne mehr (2 Weltkriege dazwischen). Ist so ein Entwurfsplan dann tatsächlich das Maß der Dinge? (alle Nachbarhäuser haben in der 3ten auch Wohnungen).

2) Muss der Architekt für die Anerkennung der Wohnung tatsächlich das ganze Haus neu zeichnen (kostet ja auch Geld)

3) Wie gesagt: der Architekt hat die anderen Etagen vom Entwurfsplan abgezeichnet. Das Haus und die Wohnungen sind aber schon umgebaut worden (dafür hat das Bauamt auch Zeichnungen und alles war genehmigt). Diese Änderungen hat der Architekt in seiner Zeichnung garnicht berücksichtigt, sondern die Grundzeichnung neu "abgemalt". Angesprochen darauf, dass der Plan so aber nicht korrekt wäre, sagte er uns, dass das nicht so wichtig wäre.
Aber wieso muss eine solche Zeichnung angefertigt werden, aber die Korrektheit ist egal?

Vielen Dank

Felix



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