Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 25 Mai, 2006 um 19:20:52:
Antwort auf: Energiesparverordnung von Sven am 24 Mai, 2006 um 11:30:28:
hallo sven,
sie müssen keinen "volldämmschutz" herstellen.
der gutachter sollte sich den anhang 3 der enev ansehen, insbesondere punkt 1a-f.
falls noch fragen vorhanden, rufen sie mich gerne an.
0201-496905
oder
0177-7-496905
mfg
bodo hermann