Abgeschickt von hhe am 23 Mai, 2006 um 15:04:26
Antwort auf: Grenzbebauung von Gerten am 22 Mai, 2006 um 21:35:36:
: Hallo.
: Folgende Sachlage: Grenzbebauung in Rheinland-Pfalz. Keller auf Grenze, Anbau natürlich die 3m zurück. Nun will der Nachbar, dass ich die Grenzsteine wieder setzen lasse. Ist ja auch sein gutes Recht und soll auch so sein. Befürchte allerdings, dass mein Bau leicht schräg in sein Gelände ragt (auf ca. 4m vielleicht 20 cm. Grenze ist ca. 25m lang).
: Was blüht mir, wenn ich nun wirklich in seinem Gelände bin? Hat das strafrechtliche Konsequenzen?
: Vielen Dank.
Hallo Gerten !
Autsch..... was blöderes kann ein bei einer Grenzbebauung nicht passieren.
SO oder SO, strafrechtlich ist hier keine Befürchtung, aber--- es wird sehr teuer ---
Wer hat den Grenzstein entfernt ? Das ist verboten und darf nur vom Katasteramt und von den öffentl. vereidigten Vermessungsbüro gemacht werden. Eine Belehrung liegt für Dich hier bestimmt drin.
Aber das ist das kleinste Problem
Folgende Ablaufweise solltest Du anstreben:
1.) Den Nachbar über das Problem voll informieren
2.) Den Nachbar um einen Grundstücksverkauf bitten (falls das technisch möglich ist)
3.) Ihr solltet beide zum Bauamt gehen und das Problem erörtern.
4.) Dann muß die Grenze NEU vermessen werden und die Grenssteine NEU eingelotet bzw. gesetzt werden
Bedenke: Du sitzt auf Dauer am kürzesten Hebel !!
Wenn der Nachbar bockig ist und das Bauvorhaben noch frisch ist, kann er ein Rückbau verlangen. Aber er muß es dann durchsetzen. In der Regel verliert Ihr hier nur beide. Auch teuer wird das.
Alle Kosten wie:
Grundstücksteilung
Grunderwerb
Grunderwerbsteuer
Vermessungskosten
Notarkosten
Grundbuchamtkosten
Flurkartenänderungskosten
etc.
wirst Du leider aufbringen müssen.