Abgeschickt von Dirk Baumeister am 19 Mai, 2006 um 17:22:45
Antwort auf: Re: Aussendämmung Vorschrift bei Kernsanierung ??? von Pepe am 18 Mai, 2006 um 11:16:34:
Sollten die Sanierungsmaßnahmen genehmigungspflichtig sein, wären für das Gebäude die geltenden Bestimmungen des Brand- und Wärmeschutzes einzuhalten. Bei nur zwei Wohnungen gelten (zumindest in NRW) vereinfachte Regelungen bzgl. des Brandschutzes. Bei 60er Jahre Häusern kann eine umfassende Sanierung (Fassade, Fenster, Dach und Heizung) nur empfohlen werden, da sich dadurch bis etwa 2/3 der Heizkosten einsparen lassen. Muß natürlich im Einzelfall ermittelt werden.
: Hallo Stephan,
: wo weit ich das herausgefunden habe, kann Dir Brandschutz und um Isolierung nur vorgeschrieben werden, wenn Du einen Bauantrag stellst. Bis dahin musst Du nichts machen, für die Mieter ist es vielleicht interessanter, aber die mieten ja wie gesehen, wenn Du die darauf aufmerksam machst, können die sich nicht beschweren.
: Gruß
: Pepe
: : Hallo an Alle.
: : Ich bin am Kauf eines recht sanierungsbedürftigen 2-Familienhauses aus Bj. Mitte 60er interessiert.
: : Das Objekt soll an 2 Parteien vermietet werden.
: : Der Aussen- und Innenputz soll aber erhalten bleiben, da der Zustand recht gut ist.
: : Die Sanierunkskosten übersteigen schon jetzt deutlich den Kaufpreis der Immobilie.
: : Muss ich die Aussenfassade und die Kellerdecke im Zuge der Wärmeschutzverordnung isolieren ???
: : Könnte es Ärger mit den späteren Mietern geben?
: : Denn die Kosten für diese Isolierung wären das Killerkriterium zum Hauskauf.
: : Ich habe mal gehört, ich müsse die untere der beiden Wohnungen mit einer Brandschutzdecke zur oberen hin ausstatten. Stimmt das?
: :
: : Kann mir da jemand helfen?
: : Wo finde ich ev. was Genaueres?
: :
: : Vielen Dank für jede Art von Unterstützung!
: : Gruß,
: : Stephan