Abgeschickt von Korpolewsky am 17 Mai, 2006 um 13:31:45
Antwort auf: Zaunhöhe bei unterschiedlicher Grundstückshöhe von Lange am 02 April, 2006 um 00:17:40:
Ich wohne in Berlin. Das Nachbarschaftsrecht sagt hier 2m hoch + 3m breit . Jetzt haben wir aber eine neue Bauordnung ab 1.Febr.06 und die sagt ( Bauordnung steht über dem Nachbarschaftsrecht) 2m höhe entlang der Grundstücksgrenze, Zaun Holz oder Mauer, egal+genehmigungsfrei. Ich hoffe ich konnte helfen. Als Anregung , im Internet unter Nachbarschaftsrecht für Euer Gebiet schauen. Gruss Jürgen
: Hallo,
: wir haben folgendes Problem: Wir haben einen alten 1,80m hohen(von unserer Grundstücksseite) alten Zaun abgerissen (er war nicht mehr zu retten)um diesen zu erneuern. Der neue Zaun soll genauso wie der alte aussehen und auch wieder 1,80m hoch werden. Jetzt kommt der Nachbar (ist ein kleiner Streithahn, obwohl keiner streiten will)und meint sein Grundstück würde ja 5-10 cm tiefer liegen als unseres und der Zaun dürfte von seiner Seite nur 1,80m hoch sein. Also von unserer nur 1,70m bis 1,75m. Mir solls ja egal sein nur der Nachbar macht einen riesen Trara. Danke für Eure Hilfe.