Abgeschickt von Gerhard Kerscher am 17 Mai, 2006 um 12:37:45
Hallo,
gehören Dachliegefenster (kpl. Innen- und Außenseite) grundsätzlich zum Gemeineschaftseigentum eines Mehrfamilienhauses oder gibt es, z.B. durch Bestimmungen in der Teilungserklärung, Abweichungen mit einer Aufteilung in Sonder- und Gemeinschaftseigentum (Kostenteilung bei Erneuerung schadhafter Dachfenster)?
Wer weiß Rat?
Dank im Voraus - Gerhard