Abgeschickt von Bolanger am 13 Mai, 2006 um 21:44:21:
Antwort auf: 3m tiefes Ausschachten fuer Grenzgarage in NRW von Johannes M. Schulte am 10 Mai, 2006 um 15:43:29:
Hallo,
danach müssen Sie den Eingriff dulden, wenn die Einschränkung, die Sie ertragen müssen, gegenüber dem Mehraufwand, den eine andere Gründung/vwerbau etc. für den Nachbarn vernachlässigbar ist. Der nachbar muss Ihnen sein Vorhaben aber anzeigen und Sie dürfen eine Entschädigung wegen Nutzungsausfalls geltend machen.
: Eine Stadt in NRW hat meinem Nachbarn eine Grenzgarage genehmigt. Wegen der starken Hanglage ist die Grenzwand fast komplett unterirdisch, d.h. entlang der 3m langen Zufahrt und der 7m langen Garagenwand muss entlang der Grenze bis ueber 3m tief ausgeschachtet werden. Technisch ist es dazu erforderlich, in mein Grundstueck hinein auszuschachten und das Gelaende danach wiederherzustellen. Solange die Arbeiten dauern, ist einer von zwei Zugaengen zu meinem Grundstueck nicht benutzbar.
: Muss ich das dulden? Braucht der Nachbar vorher eine Einwilligung von mir? Was passiert, wenn ich diese Einwilligung verweigere?
: Die Grenzgarage koennte genau so gut auf der anderen Seite des Nachbarhauses errichtet werden, wo sie fuer mich weniger stoerend waere.