Abgeschickt von Carmen am 12 Mai, 2006 um 00:20:02:
Hallo!
Was wäre, wenn im Außenbezirk einen Holzhaufen (Sterholz) plaziert stehen würde? Dieses wäre aufeinandergeschichtet ca. 2 m breit/ und 2 m hoch, 8 m lang und mit Wellplatten abgedeckt. Zählt so etwas in Baden-Würtemberg als umbauter Raum, Gebäude oder ähnliches? Wenn ja, wäre hierfür eine Genehmigung notwendig??