Abgeschickt von Dirk Baumeister am 11 Mai, 2006 um 18:34:20
Antwort auf: Studium von Susanne Hoppe am 11 Mai, 2006 um 16:28:30:
Nur mit dem Studium ist man nirgends vorlageberechtigt, noch nicht einmal in NRW ... Die Vorlageberechtigung richtet sich nach den landesrechtlichen Regelungen, siehe hierzu die jeweilige Bauordnung. In der Regel gehört der Nachweis einer zweijährige Tätigkeit nach Abschluß des Studiums und die Zugehörigkeit zu einer Berufskammer zu den Voraussetzungen. Bei "Altmitgliedern" galten u. U. etwas andere Voraussetzungen.
: Hallo!
: Frage zum Studium: ist man in Bayern mit dem Abschluss einer Fachhochschule (Dipl.-Ing (FH)) für Architektur oder Bauingenieurwesen gleich VORLAGEBERECHTIGT?
: Wenn nein, welche Voraussetzungen wären zu erfüllen?