Abgeschickt von Seran am 11 Mai, 2006 um 12:29:18:
Antwort auf: Arglist beim Hausverkauf von Franz am 04 Mai, 2006 um 10:09:53:
: Wo finde ich das neue BGH-Urteil zu Arglist beim Hausverkauf ? Ist nun jede arglistige Täuschung egal wie gering eine Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten ? Wo liegt die Grenze ? Bei mir geht es um eine verschwiegene Neuvermessung, die mich einige Quadratmeter kostet und das macht wertmäßig ca. 400 Euro aus, aber ich würde gerne vom Vertrag zurücktreten wegen erheblichem Lärm durch einen Gewerbebetrieb, der so bei den Besichtigungen nicht war.
Ist noch nicht veröffentlicht. Schauen Sie in einiger Zeit mal bei www.bundesgerichtshof.de nach