Abgeschickt von Ho. am 11 Mai, 2006 um 10:07:45
Antwort auf: Grundstücksteilung von Anna am 22 April, 2006 um 20:17:34:
Hallo Anna,
der Notar hat Recht, der Erwerb einer unvermessenen Teilfläche ist problemlos, zumal die Vermessung ja schon stattgefunden hat. Allerdings muss die Grundschuld bis zur Erstellung der neuen Grundbücher in das jetzige Grundbuch eingetragen werden. Die Löschung und Übertragung auf das neue Grundbuch wird dann im Notarvertrag bereits vereinbart. Für den Verkäufer ist dies auch unproblematisch, da dieser nicht persönlich haftet. Mit einer Direktbank kann eine Finanzierung jedoch nicht realisiert werden, denen ist das zu kompliziert und zuviel Arbeit.
M.f.G.
Ho.
: Hallo
: Wir interessieren uns für ein Haus mit 600 m² Grundstück. Unser Problem ist das der Verkäufer das Grundstück noch nicht geteilt hat. Sein gesamtes Grundstück ist 1300 m² groß. Das Grundstück wurde schon vermessen und die Teilung ist zur Bewilligung an das Katasteramt eingereicht worden.
: Um die Wartezeit zu umgehen (vermutlich bis zu 6 Monate) sollen wir erstmal bei der Finanzierung das gesamte Grundstück angeben mit der Option nach einem Kauf es wieder an den Verkäufer abzutreten.
:
: Jetzt haben wir Probleme mit den Direktbanken bei der Finanzierung, die erst die Finanzierung bewilligen wenn das Grundstück ordentlich im Grundbuch mit eigenen Flurstück geteilt ist.
: Gibt es hier eine schnellere Möglichkeit.
: Ist es risikoreich das Grundstück zu kaufen bevor ein neues Grundbuch erstellt wurde ?
: Laut Auskunft des Notars ist dies nicht ungewöhnlich das ein Grundstück erst nach Kauf geteilt wird.
: Kann uns jemand die Kosten nennen die dann auf uns zukommen ?
: Vielen Dank für Eure Hilfe !!