Abgeschickt von Jutta am 05 Mai, 2006 um 14:59:31
Wir bauen derzeit ein Haus auf einem sog. Hanggrundstück. Der Garten fällt nach hinten ab. Ferner fällt das Grundstück auch seitlich zum Nachbarn hin ab. Dieser hat die in der Baugenehmigung vereinbarten und gegen-gezeichneten Höhen bei seiner Gartenplanung nun einfach überschritten. Das führt dazu, dass unser Grundstück in einem Loch liegt! Greift hier das Zivielrecht (Nachbarschaftsrecht) oder das Baurecht? Welche Handhabe haben wir überhaupt?