Abgeschickt von Kutschinsky am 02 Mai, 2006 um 12:26:02:
Antwort auf: Baumhaus an der Grundstücksgrenze von Jörn am 23 April, 2006 um 23:59:23:
Da leicht rückbaubar würde ich mir die Genehmigung sparen. Bauamt notfalls fragen.
Oder beim Experten nachschauen: www.Baumraum.de
Bei verrückten Nachbarn wird auch gestritten darum, ob ein Gebäude vorliegt (§ 2 II BauO NRW) oder noch nicht mal eine bauliche Anlage (§ 2 I BauO NRW) und ob man eine Statik braucht :-)
: Benötige ich für ein kleines Kinderbaumhaus irgendeine Genehmigung? Soll am Rand des Grundstücks stehn. Zur Straße und zum rechten Nachbargrundstück wären es weniger als 3 m. Höhe inkl. Stelzen ca. 4-5 m. Standort Schleswig-Holstein.