Abgeschickt von Klaus Jansen am 19 April, 2005 um 19:42:51
Hallo. Meine zwei Fragen beziehen sich auf eine Gestaltungssatzung mit den die Inhalten der Örtlichen Bauvorschriften nach § 74 LBO Baden-Württemberg.
1. Ist es möglich, bezüglich der Farbwahl an Gebäuden ein Einvernehmenserfordernis mit dem Stadtbauamt festzusetzten?
2. Ist es möglich, ein Erhaltungsgebot (als Verhaltensmuster) bezüglich der baulichen Anlage festzusetzen?
Vielen Dank.