Abgeschickt von Peter Fahn am 30 April, 2006 um 22:21:19:
Antwort auf: Erschließung eines neuen Baugebietes von Peter am 27 April, 2006 um 14:12:49:
Hallo Peter,
Grundsätzlich können die Gemeinden Bebauungspläne aufstellen, auf das muss man sich einstellen.
Sehr problematisch ist die Sache der Straßenschäden. Wenn du schon nach Reparaturen fragst, gehe ich davon aus, dass Eure Straße schon anfällig und etwas älter ist.
Bei "unsachgemäßer" Straßenbenutzung haftet der Verursacher (Baulaster fährt vollbeladen quer über Bordstein und Gehsteig und beschädigt diese).
Die Straßen sind allerdings dem öffentlichen Straßenverkehr (auch: Baulaster-Verkehr) gewidmet und dazu bestimmt, auch diesen Verkehr zu bewältigen.
Stehen nun Fahrbahnschäden fest, muss man davon ausgehen, dass die Straße seinen Anforderungen nicht mehr gewachsen ist.
Reichen Reparaturen an der Verschleißschicht aus, gehören diese zu den Unterhaltskosten der Gemeinde.
Muss die Straße aufgrund Schäden auch im Straßenaufbau (und evtl. Straßenentwässerung nicht vergessen) vollständig saniert werden, so kann die Gemeinde über sogenannte Straßenausbaubeitragssatzungen Beiträge von den Anliegern verlangen. (Wenn Gemeinde keine Satzung haben sollte, fallen auch keine Anlieger-Beiträge an!!!) Voraussetzung dafür ist immer, dass die Straße endgültig hergestellt und über Erschließungsbeiträge abgerechnet worden ist, eine gewisse Mindestlebensdauer erreicht hat (ca. 20 Jahre) und sanierungs b e d ü r f t i g ist.
Diese Schäden treten dummerweise erst dann auf, wenn die Belastung tatsächlich erfolgt. Äußerlich kann die Straße noch topfit aussehen, bei den ersten beladenen Lastern brechen Fahrbahnteile ein und die Straßenmängel sind sichtbar.
Diese Materie ist sehr kompliziert und von vielen noch unbekannten Fakten abhängig. Ich rate mal, mit der Gemeinde die wohl absehbaren Reparaturen zu besprechen.
Gruss Peter Fahn
: Unsere Gemeinde stellt derzeit einen neuen Bebauungsplan auf. Dieses neue Baugebiet soll ausschließlich durch unsere Siedlung erschlossen werden. Wir und unsere Nachbarn müßen uns daher auf jahrelangen Schwertlast- unde Baustellenverkehr einstellen, da es keine zeitliche Begrenzung der Bebauung im neuen Plan gibt. Kann die Gemeinde sie so beschließen? Wer kommt für die ggf. neuen Straßenreperaturkosten auf, wennn die Laster unsere Anliegerstrasse ruinieren? Wäre sehr dankbar, wenn ihr mir einen Rat geben könntet.