fenster, grenzabstand, recht auf licht


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Holunder am 25 April, 2006 um 17:51:49

Hallo zusammen,
habe ein Problem, das ich vor Diskussion mit meinem Nachbarn gerne hier erörtern möchte. Ein Zimmer meines Hauses hat nicht den nötigen Abstand zum Nachbargrundstück, der im Nachbarschatsrecht mit 2,50 m vorgegeben ist. Ausnahme ist laut diesem Recht gegeben, falls die Hausfassade in einem Winkel von wenigstens in 60 Grad zur Nachbarschaftsgrenze verläuft. Leider sind es nur etwa 50 bis 55 Grad. Es ist allerdings auch die einzige Möglichkeit an dieser Stelle ein Fenster für dieses Zimmer anzubringen. Wie streng wird das normalerweise mit dem Winkel gehandhabt? Muss zwangsweise ein Fenster aus undurchsichtigem Glas und dann auch noch nicht-öffnend angebracht werden. Immerhin halndelt es sich um ein Wohnraum und der hat doch wohl auch ein Recht auf Licht unbd Luft, oder?



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]