Abgeschickt von smartcarder am 25 April, 2006 um 11:15:25:
Antwort auf: Stinkender Kaminofen im Dauereinsatz (NRW) von J.Dom am 20 April, 2006 um 17:37:56:
Die nachbarrechtlichen Vorschriften geben Ihnen einen Unterlassungsanspruch falls Sie erheblich beeinträchtigt werden. Vorher Tagebuch mit Zeugen erstellen und dann eine einstweilige Verfügung beantragen.
§ 906 BGB
Zuführung unwägbarer Stoffe
(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann die Zuführung von Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch, Ruß, Wärme, Geräusch, Erschütterungen und ähnliche von einem anderen Grundstück ausgehende Einwirkungen insoweit nicht verbieten, als die Einwirkung die Benutzung seines Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt. Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt in der Regel vor, wenn die in Gesetzen oder Rechtsverordnungen festgelegten Grenz- oder Richtwerte von den nach diesen Vorschriften ermittelten und bewerteten Einwirkungen nicht überschritten werden. Gleiches gilt für Werte in allgemeinen Verwaltungsvorschriften, die nach § 48 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erlassen worden sind und den Stand der Technik wiedergeben.
(2) Das Gleiche gilt insoweit, als eine wesentliche Beeinträchtigung durch eine ortsübliche Benutzung des anderen Grundstücks herbeigeführt wird und nicht durch Maßnahmen verhindert werden kann, die Benutzern dieser Art wirtschaftlich zumutbar sind. Hat der Eigentümer hiernach eine Einwirkung zu dulden, so kann er von dem Benutzer des anderen Grundstücks einen angemessenen Ausgleich in Geld verlangen, wenn die Einwirkung eine ortsübliche Benutzung seines Grundstücks oder dessen Ertrag über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt.
(3) Die Zuführung durch eine besondere Leitung ist unzulässig.
: Hallo und guten Tag,
: mein direkter Nachbar hat seit einigen Monaten ein Kaminofen der Marke Hase installiert. Eine Abnahme des dem BSFM hat offensichtlich stattgefunden(kann ich telef. nicht erreichen, da im Urlaub). Seit dem Tage der Installation bis dato brennt dieser Kaminofen fast täglich und stinkt gewaltig, sodaß Fenster zeitweise nicht geöfnet werden können. Offenbar wir hier nasses Holz verbrannt, welche frisch angeliefert und in einer Garage lagert.
: Der Nachbar ist uneinsichtig und behauptet er dürfe permanet brennen.
: Frage:
: 1.) Darf ein Kaminofen zum Dauerbrand (auch bei derzeitigen 15 Grad Aussentemperatur) eingesetzt werden??.
: 2.) Welche Behörde oder Ansprechpartner kann zur kann hier Beistand und/oder Abhilfe schaffen, welchen ggf. rechtlichen Anspruch kann ich geltend machen.
: Vielen Dank.