Abgeschickt von Werner am 25 April, 2006 um 11:11:01:
Antwort auf: nicht ganz fertiges schlüsselfertiges Haus von Anton am 20 April, 2006 um 13:40:58:
Endlich letzte Frist per Einschreiben mit Rückschein setzen, dann werden die schon. Schadenersatz für entgangene Lebensfreude gibt es aber nicht....
: Hallo,
: unser schlüsselfertiges Haus konnte im Herbst letzten Jahres von außen nicht mehr verputzt werden. Inzwischen ist es ja warm genug. Doch uns wird einfach kein konkreter Termin genannt. Die letzte Beschwerde führte nur dazu, dass man uns sagte man würde vermutlich Ende Mai zum Verputzen kommen. Aber dies wurde uns auch in ähnlicher Form schon im März und April so gesagt. Wir haben zwar einen kleinen Betrag zurückbehalten, jedoch bereitet uns das unfertige Haus Probleme. Wir können die Garage nicht anbauen, die Terrasse nicht fertigstellen und auch die Gartenarbeiten sind nur bedingt möglich. Meine Frage: Können wir eine letzte Frist zur Fertigstellung setzen? Können wir androhen, das Verputzen einer anderen Firma zu übertragen und evtl. höhere Kosten an die Fertighausfirma weiterzuleiten (natürlich würden wir vorab mehrere Angebote einholen und das günstigste wählen).
: Können wir zusätzlich Schadenersatz verlangen für entgangene Lebensfreude. Z.B. weil wir die Terasse nicht nutzen, den Garten nicht gestalten können, das Auto, die Fahrräder, die Tischtennisplatte im Freien stehen müssen, und man immer noch das Gefühl hat, auf einer Bauselle zu wohnen?
: Danke, Anton