Abgeschickt von KD am 24 April, 2006 um 08:47:40
Antwort auf: Kinderspielplätze - Pflicht? von Daniel am 21 April, 2006 um 11:37:24:
Das gilt dann, wenn nicht damit zu rechnen ist, das in den Wohnungen Kinder wohnen, z.B. Seniorenwohnungen, Wohneinheiten für Studenten und Azubis. Bei Einraumwohnungen erfolgt eine Einzelfallprüfung.