Abgeschickt von Kerstin Baier am 20 April, 2006 um 14:17:16:
Kann mir jemand sagen, ob es eine offizielle bzw. rechtich abgesicherte Definition zu Vorabzug und Ausführungsplan gibt? Kann ein Vorabzug auch als Plamungsgrundlage zur Ausführungsplanung herangezogen werden, wenn kein Ausführungsplan verfügbar ist?