Abgeschickt von Andreas am 16 April, 2006 um 08:26:59
Frau Maier lebt in einer kleinen Villa, welche rechtsseitig mit einem etwa 2m höher gelegenem Haus angebaut ist. Da dieses Haus mit dem höher liegt, als ihr Kellergeschoß dringt durch das angrenzende Erdreich des Nachbarhauses Feuchtigkeit in ihren Keller? Nun überlegt Sie, ob der nachbar für das Abstellen der dadurch verursachten Schäden zuständig ist. weiterhin möchte die Nachbarin die erhöhte Brangrenzende Grenzwand mit Dämmung, anstatt des bisherigen dünnen Putzes versehen. Damir würde eine Grenzüberschreitung eintreten. Die Mauerabdeckung der Wand ist nicht in ordnung und schädigt die Grenzwand.
Hat Frau Maier hier ein Recht auf Beseitigung der Fehler?