Abgeschickt von Thomas Pfister am 15 April, 2006 um 11:56:02
Durch Sonderwünsche (Fliesen, Türen etc.) bei unserer Immobilie haben sich Gutschrifts- und Abzugsbeträge gegenüber dem Bauträger und den Handwerkern ergeben. In welcher Reihenfolge müssen diese hinzu bzw. abgezogen werden? Wann fällt MwSt. an? Und an welchem Punkt der Rechnung hat der Generalunternehmer Zuschlag zu stehen? Vielen Dank für Antworten.