Abgeschickt von Peter Fahn am 15 April, 2006 um 00:27:01
Antwort auf: Erschliessung - Formulierung im Notarvertrag von Andreas W. am 14 April, 2006 um 19:10:37:
Lieber Andreas W!
Abgesehen von der privatrechtlichen Brisanz, lass Dir mal die WAS-Satzung des örtlichen Wasserversorgers zeigen.
Im "Normal-Fall" der Ersterschließung tragen die Kosten für den Grundstücks-Anschluss im öffentlichen Bereich die Versorger, nicht die Anlieger.
Ich rede jetzt von der Wasserversorgung, nicht von der Entwässerung (EWS); hier kann es anders aussehen.
Gruss P.Fahn
: Hallo zusammen,
: wir haben ein Grundstück gekauf und im Notarvertrag ist vermerkt, dass der Bauanschluss für Abwasser und Wasser bereits AN das Grundstück gelegt ist.
: Es hat sich jetzt herausgestellt, dass ein Abwasserschacht am Grundstück (nah an der Strasse) ist, aber der Wasseranschluss IN DER STRASSE liegt (ca. 3m bis Grundstücksgrenze). Das bedeutet, die Strasse muss aufgerissen werden. Muss ich die Kosten tragen oder ist der Veräusserer noch für die Zuleitung bis zur Grundstücksgrenze verantwortlich?
: Es geht hier immerhin um ca. 3TEUR Kosten, die auf mich zukommen.
: Danke und Gruß
: Andreas
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