welches Bundesland?


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Abgeschickt von Bolanger am 14 April, 2006 um 15:13:25:

Antwort auf: Dachüberstand zu groß ? von André Müller am 10 April, 2006 um 11:20:29:

Hallo,

in NRW werden Dachüberstände bis zu 1,5 m nur dann nicht auf die Abstandsflächen angerechnet, wenn sie weiter als 2 m von der gegenüberliegenden Grundstücksgrenze entfernt bleiben.

Ob Ihr Nachbar im Recht ist können Sie einfach aus der Baulast entnehmen. Entspricht die von Ihrer Gebäude ausgehende Abstandsfläche der Baulast (oder ist kleiner), dann ist alles in Ordnung. Sollten Sie die Baulastfläche überschreiten, dann hat Ihr Nachbar recht.


: Hallo zusammen,

: vor kurzen haben wir ein EFH errichtet, dass an einer Gebäudeseite einen Grenzabstand von 2,3m anstatt von 3m hat.

: Für die fehlenden 0,7m hat uns unser Nachbar eine Baulast genehmigt.

: Soweit kein Problem.

: Nur jetzt fordert unser Nachbar, das wir unseren Dachüberstand (0,8m) kürzen müssen. Die Wand ist an
: dieser Seite nur 1,5m hoch.

: Ist unser Nachbar im Recht ?

: Vielen Dank für Ihre Unterstützung,

: André Müller





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