Abgeschickt von Dirk Baumeister am 12 April, 2006 um 21:05:28
Antwort auf: Hinterlandbebauung von Walther Müller am 12 April, 2006 um 14:54:09:
Solange der alte Bebauungsplan gültig ist, sind Abweichungen nur als "Befreiung" oder als "Ausnahme" (§31 BauGB) durchzusetzen. Beides ist aber "unter Würdigung nachbarlicher Belange" zu beurteilen. Daher ist die nachbarliche Zustimmung auf jeden Fall hilfreich. Die Bauvoranfrage schafft eine Grundlage für weitere Verfahrensschritte, seien es der Bauantrag wenn zugestimmt wird oder aber auch der Widerspruch und die Klage, falls nicht zugestimmt wurde. Grundsätzlich sollte man sich vor Geld kostenden Maßnahmen von der Behörde beraten lassen. Wenn man das nicht glaubt oder nicht wahr haben will, kann man z. B. durch einen Architekten die Situation nochmal prüfen und Möglichkeiten zur Durchsetzung von Baurecht aufzeigen lassen.
: Guten Tag,
: ich frage mich wie eine Hinterlandbebauung geregelt ist, wenn ein alter Bebauungsplan existiert, der sowas nicht vorsieht, aber die an der Straße liegenden Baufenster dieses Plans werden bei Neubauten generell nicht mehr eingehalten.
: Besteht die Möglichkeit sowas durch zu kriegen ? Bauvoranfrage für ein bestimmtes Projekt stellen oder davor Unterschriften der Nachbarn sammeln oder wie ist der Weg? Ich bin für jeden Gedanken dankbar!