Re: Max. Wohnfläche in Wochenendgebieten


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Abgeschickt von Storb am 12 April, 2006 um 13:01:01:

Antwort auf: Max. Wohnfläche in Wochenendgebieten von Hermann am 09 April, 2006 um 15:26:21:

: hallo,
: wenn aktuell gültige bebauungspläne für ein wochenendgebiet eine max. wohnfläche von zb 80qm aufweisen und dann im ganzen wochenendgebiet idr nur häuser erstellt wurden, die deutlich mehr wohnfläche besitzen (zb 120 qm, 190qm) haben erschließt sich das für mich nicht mehr.

: ist es möglich, daß die alle eine befreiiung vom bebauungsplan haben? unter welchen umständen gibt es eine solche oder wird das mit der bebauung in wochenendgebieten unter anderen gesichtspunkten entschieden?

: schöne grüsse


Dann bekommt man meist auch eine derartige Genehmigung. Klären Sie das mit dem Bauamt ab.

§ 31 BauGB
Ausnahmen und Befreiungen

(1) Von den Festsetzungen des Bebauungsplans kِnnen solche Ausnahmen zugelassen werden, die in dem Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen sind.

(2) Von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und so weiter....






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