Abgeschickt von M.Büttner am 12 April, 2006 um 08:31:56
Antwort auf: Re: Baugenehmigung - Ablauf nach 2 Jahren ? von FranzRapid am 12 April, 2006 um 00:46:03:
Maßgebend ist die jeweilige Landesbauordnung.
In Brandenburg z.B. § 69: Gültigkeit 4 Jahre, einmalige Verlängerung um 2 Jahre möglich.