Abgeschickt von Dirk Baumeister am 05 April, 2006 um 13:54:56
Antwort auf: Terrasse und Grenzabstand von Oelfuss am 05 April, 2006 um 07:45:40:
Womit begründet der Nachbar denn die fehlende Zulässigkeit der Terrasse? Eine Terrasse ist erstmal kein Bauwerk, dass eine baurechtliche Genehmigung erfordern würde. Unter Umständen ergeben sich aus dem Nachbarschaftsrecht noch andere Auflagen.
Wenn der Nachbar einen Sichtschutz möchte, könnte er ihn ja entsprechend den baurechtlichen Festsetzungen (Höhe, Länge usw.) anbringen. Im Hinblick auf eine angenehme Nachbarschaft wäre zu überlegen, ob Sie sich eine Kostenbeteiligung vorstellen können.
: Hallo Allerseits,
: wir haben hier gerade folgendes Problem:
: Im Juni 2005 sind wie in unsere neue Doppelhaushälfte eingezogen.
: Unser Nachbar ( freistehendes Haus ) ist im Dez. 2005 eingezogen.
: Unser Haus war baufertig seit Nov. 2004 und der Baubeginn der Nachbarn erfolgte im Frühjahr 2005.
: Beider Häuser befinden sich in Hanglage.
: Der Abstand unserer rechten Hauswand zu Grundstücksgrenze beträgt 2,5m und zwischen der Hauswand und der Grundstücksgrnze befindet sich eine kleine Terrasse aus einer gefliesten Betonplatte, die durch eine Betonstütze einseitig abgestützt wird. Unser Bauträger deklarierte diese "Terrasse" als Hauszugang, da von dort aus der zweite Zugang zum Haus ( via Balktüre in Küche ) möglich ist.
: Nun ist unser Nachbar bei uns vorstellig geworden und verlangt nun die Anbringung eines Sichtschutzes, da die Terrasse angeblich nicht zulässig sei.
: Eine Baugenehmigung für diese Terrasse / Hauszugang existiert nicht.
: Die Häsuer stehen in Baden-Württemberg.
: Da ich nun zwischenzeitlich ettliche unterschiedliche Meinungen gehört habe, interessiert mich nun auch noch die Meinung dieses Forums.
: Meine Fragen wären:
: 1) ist es wirklich nicht zulässig solch eine Terrasse so zu bauen
: 2) wenn dieses Bauwerk als Terrasse nicht zulässig wäre, aber als Hauszugang ok wäre, wo liegt dann die Abgrenzung zu einer Terrassennutzung ? Dürfen wir uns dann nicht darauf aufhalten oder wie ?
: Zur Info:
: wir haben auf der anderen Hausseite unsere grosse eigentliche Hauptterrasse - allerdings ist die kleine in Küchennähe natürlich sehr praktisch.
: Das Nachbarhaus ist übrigens zu unserer Seite hin fast ausschliesslich aus Glas, und auch dieser hat dort in unsere Richtung eine zweite kleine Terrasse, allerdings eben mit ca 2,5m Abstand zu der Grenze ! Nach unserem Eindruck ist die Grundmotivation unseres Nachbarn darin begründet, dass wir von unserem Haus aus eine extremen Einblick in sein Haus haben ( aufgrund der riesigen Glasflächen)
: Vielen Dank im voraus !
: Gruss