Abgeschickt von Letsche am 04 April, 2006 um 09:31:21
Antwort auf: Brandschutz überwiegt den Bestandschutz? von Letsche am 31 Maerz, 2006 um 16:14:04:
: Wir haben im Jahr 2000 ein Einfamilienhaus gekauft. Dieses wurde 1945 erbaut und steht auf der einen Grundstücksseite unterhalb der heute zulässigen Grenzabstände. Es ist lediglich ein Abstand von 2 m vorhanden. Eine Baulasteintragung beim Nachbarn besteht nicht. Im Rahmen einer Bauvoranfrage, wir haben eine Aufstockung auf dem bestehenden Erdgeschoß geplant, jedoch um 1 m zurückversetzt, um die geltenden Grenzabstände von 3 m einzuhalten, gab das Bauamt nun an, dass wir das bestehende Haus an der betreffenden Außenwand brandschutzmäßig ausrüsten müssen, sprich eine Brandwand und Brandschutzfenster der Klasse F 90 einbauen. Nach ersten Informationen ist eine Aufrüstung mit F 90 Fenstern im Fachwerkhaus unmöglich. Selbst wenn die Aufstockung nicht stattfindet, fordert das Bauamt diese Maßnahme. Kann uns jemand sagen, ob ein Bestandschutz durch den Brandschutz aufgehoben werden kann und das Bauamt diese Maßnahmen einfordern kann?
Hallo!
Ich wollte Euch mal informieren, wie die Sache ausgegangen ist. Wir waren gestern beim Bauamt. Dort kam heraus, dass unser Haus 1945 laut deren Akten als Behelfsheim gebaut worden war. Eine Umschreibung / Genehmigung zum Wohnhaus hat laut deren Aussage bis heute nicht stattgefunden. Wir haben aber einen Bauschein von 1961, dort wurde ein Anbau genehmigt. In dem Bauschein ist jedoch schon von einem Wohnhaus die Rede. Das Bauamt war dann bereit, das Wohnhaus anzuerkennen, jedoch unterschreitet das Haus nach wie vor die damals schon vorgeschriebenen Grenzen. Wir haben uns so geeinigt, dass wir zunächst keine Brandschutzmaßnahmen ergreifen müssen, da das Haus der Nachbarn 10 m entfernt steht. Lediglich für den Fall, dass diese ihr Haus abreißen und an neuer Stelle, sprich mit 3 m Grenzabstand zu uns, wieder aufbauen, müssen wir das Haus absichern. Dass dieser Fall eintritt, ist jedoch sehr unwahrscheinlich. Fazit: Wir können nur jedem raten, sich vor dem Kauf des Hauses beim Bauamt zu informieren. Wäre der Leiter des Bauamts nicht kompromissbereit gewesen, hätten wir jetzt eine Riesenproblem.
Vielen Dank für die Beiträge!