Re: eigentumswohnung


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Abgeschickt von K-T-K am 03 April, 2006 um 11:36:54:

Antwort auf: eigentumswohnung von kiesewetter am 29 Maerz, 2006 um 21:15:24:


: zu einer wohnanlage gehören teilweise Garagen und pkw-stellplätze.gehören diese zum sondereigentum oder gemeinschaftseigentum,oder muß dieses in einer teilungserklärung gesondert geregelt sein?

Die Garage ist ein Raum und somit grunsätzlich sondereigentumsfähig. Wurde die Garage zum Sondereigentum erklärt, handelt es sich um Teileigentum.
Handelt es sich um dauerhaft markierte Stellpätze in der Garage greift die Vorschrift aus § 3 Abs. 2 Satz 2 WEG, nach der Garagenstellplätze dann sondereigentumsfähig sind, wenn ihre Flächen als dauerhafte Markierung ersichtlich sind. Als dauerhafte Markierungen kommen z.B. in den Fußboden eingelassene Markierungssteine oder fest verankerte Begenzungsschwellen aus Stein oder Metall in Frage. Ein einfacher Farbanstrich dürfte nicht genügen.

http://www.ista.de/2715.html




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