Abgeschickt von biggi33 am 03 April, 2006 um 11:28:47:
Antwort auf: Gartenzaun von Anette am 31 Maerz, 2006 um 16:52:35:
Grenzzäune sind im Hessischen Nachbarrechtsgesetz dort in den §§ 14 ff. geregelt
: Hallo,
: ich wohne in Hessen (Lahn-Dill-Kreis).
: Mein Nachbar baut gerade einen Zaun von 1,50 Höhe auf
: der Grundstücksgrenze.
: Dieser verläuft zwischen unseren Grundstücken, (Garten, Hang, Wiese) beider Gärten, einen
: Hang hinunter (Aufschüttung für unser Haus)über eine
: Wiese angrenzend an unseren Garten.
: Der Zaun besteht aus Holzpfosten, die etwa 2 Meter
: auseinander stehen und einem verzinktem Zaungewebe (ähnlich dem eines Zaunes für Kühe/Pferde auf Weiden)
: Das "Ding" ist total häßlich !!
: Meine Frage: Darf er in einem Wohngebiet überhaupt
: so einen Zaun errichten (Grundstück bzw. Garten ist von der Strasse nicht einsehbar).
: Muß er einen Grenzabstand einhalten?
: Kann mir jemand einen Rat oder Tip geben?
: Gemeindeverwaltung habe ich kontaktiert, leider hat man dort genauso wenig Ahnung wie ich. :-(
: Im voraus besten Dank