Abgeschickt von Bernd am 02 April, 2006 um 16:36:02
Antwort auf: Dachüberstand innerhalb des Grenzabstands von Ilka am 01 April, 2006 um 12:52:26:
: Kann mir jemand sagen...
: ob bei einem einzuhaltenden Grenzabstand von 3 m ein Dachüberstand von 65 cm (auf der Längsseite), der in die 3 m hineinragen würde, baurechtlich in Ordnung wäre? Und könnte ein Nachbar dagegen etwas rechtlich unternehmen?
: Danke im Voraus!
In Niedersachsen darf man sogar eine Dachrinne über das Nachbargrundstück bauen. Die Bauordnungsbehörde ist hier großzügig.