Gefahr im Verzug bei Abwasserentsorgung


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Abgeschickt von Mary am 02 April, 2006 um 14:20:24

Ohne unser Einverständnis - mit Begründung: Gefahr im Verzug - wurde am Freitag unser Abwasserschacht von der zuständigen Abwasserbehörde geöffnet, alle Leitungen gekappt und eine defekte nachbarschaftliche Abwasserleitung für mehrere Familien an unser Einfamilienhaus-Rohr notdürftig angeschlossen.
Ziel der Behörde ist, dies so zu lassen, weil es angeblich nicht anders geht. Die unbekannte Abwasserleitung geh quer über unser Grundstück und ist nicht als Baulast eingetragen. Die Behörde möchte die Leitung in öffentliches Eigentum übergehen lassen. Wie weit geht dieses Recht "Gefahr im Verzug" eigentlich? Wer kommt für unsere Schäden auf, die hierdurch verursacht wurden? Morgen soll der Schacht endgültig geschlossen werden, sogar zubetoniert ! Wir sind nicht einverstanden, dass fremde Abwasserleitungen durch unser Grundstück gehen und in unseren privaten Schacht eingeleitet werden. Die Abwasserbehörde meint dazu nur: Ihre Zustimmung ist bei Gefahr im Verzug auch nicht notwendig. Sind wir ihnen hilflos ausgeliefert?
M.




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