Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 01 April, 2006 um 19:08:41:
Antwort auf: Dachüberstand innerhalb des Grenzabstands von Ilka am 01 April, 2006 um 12:52:26:
in nrw baurechtlich in ordnung......siehe § 6 BauO NW......das leidige thema abstandsflächen....
nur nicht abschweifen.....grins...
der nachbar kann keine einwände erheben......
mfg
bodo hermann