Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 01 April, 2006 um 19:03:58:
Antwort auf: Brandschutz überwiegt den Bestandschutz? von Letsche am 31 Maerz, 2006 um 16:14:04:
in welchem bundesland sitzen sie?
bei uns in nrw ist es nicht üblich....für freistehende wohngebäude mit nicht mehr als einer wohnung brandwände vorzuschreiben....siehe § 30 BauO NW.......zumal im bestand.
rufen sie mich gerne an unter
o201 - 496905 oder
o177-7-496905
mfg
bodo hermann