Abgeschickt von Dittsche am 31 Maerz, 2006 um 18:12:15
Mein Fall:
A hat von B im April 1998 ein Grundstück gekauft.
In dem notariellen Kaufvertrag steht: DAS GRUNDSTÜCK IST VOLL ERSCHLOSSEN.
Am 31.03.2006 !!! bekommt A einen Brief von der Stadt "Erhebung von Erschließungsbeiträgen". Nun soll A die Erschließungsgebühr zahlen.
Spinnen die?
Für mich heißt o.a. Passus nichts anderes, als dass die Erschließungsgebühr schon 1998 vom damaligen Eigentümer bezahlt wurde, oder wie jetzt?!
Und wenn nicht, warum kommt die Stadt dann erst jetzt?