Einspruch des Nachbarn trotz Baugenemigung der Behörden


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Abgeschickt von Markus H am 29 Maerz, 2006 um 17:45:47

Unser Bauvorhaben (Neubau eines DHH) ist von der
Gemeinde und vom Landratsamt genemigt worden.
Jetzt will der Nachbar, (welcher vorab nicht erreichbar war, weil er nicht im Nachbarhaus wohnt, wir also auch keine Unterschrift von ihm haben) Einspruch erheben, da er meint, dass ein DHH nicht in das Bild der Einfamilienhäuser der Nachbarschaft passt. Hat er mit dieser Argumentation Erfolgsaussichten und was würde das für mich bzw. für den Baubeginn bedeuten?

Vielen Dank
Markus



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