Abgeschickt von Z.W. am 29 Maerz, 2006 um 11:18:06:
Antwort auf: Kanalanschluß von Heiko am 28 Maerz, 2006 um 10:04:50:
War im Vertrag der Kanalanschluß nicht extra erwähnt ?
: Hallo,
: beim Bau von Reihenhäuser wurde mit dem Bauträger schriftlich vereinbart :
: Erschließungsarbeiten, Strom,Gas,Wasser,Telefon usw. incl. Anschlussgebühren sind im Festpreis enthalten.
: Nun will der Bauträger den Kanalanschluß an das örtliche Kanalnetz (außerhalb des Grundstücks), gesondert in Rechnung stellen.
: Ist dies rechtens, oder müßten diese Arbeiten nicht im Umfang der Erschließungsarbeiten enthalten sein ?
: Gruß Heiko