Notweg als bauliche Anlage


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Abgeschickt von Carl Mai am 28 Maerz, 2006 um 23:03:45

Wo steht eigentlich, dass der Notwegberechtigte, der den Notweg begehen und befahren darf, den auch noch auf seine Kosten anlegen und befestigen muss?
Das glaube ich nämlich nicht!
Wie komme ich dazu, auf einem fremden Grundstück so eine "bauliche Anlage" zu errichten, die dann an den Eigentümer fällt?
Weiß hier jemand Bescheid?
Danke
C.M.



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